Casting

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter des Castings
TOS-hörfabrik, Tobias Schuffenhauer, Am Hochbehälter 6, 35625 Hüttenberg

2. Teilnahmeberechtigt
… sind Kinder mit Wohnsitz in Deutschland, die zwischen 6 und 8 Jahre alt sind. Die Aufsichtspflicht während des Castings obliegt den Erziehungsberechtigten.

3. Termin
Das Casting findet am 4. November 2023 statt. Die Teilnehmer erhalten nach Anmeldeschluss (21. Oktober 2023 um 23.59 Uhr) eine konkrete Uhrzeit für ihr jeweiliges Vorsprechen mitgeteilt.

4. Auswahl der Anmeldungen
Die TOS-hörfabrik sichtet nach Anmeldeschluss nach eigenem Ermessen alle Anmeldungen und behält sich vor, Bewerber auch ohne Nennung von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Alle Teilnehmer, die eingeladen werden, erhalten eine E-Mail mit Uhrzeit und näheren Informationen zum Ort des Castings.

5. Anreise
Die Anreise zum Casting ist von den Teilnehmern selbst zu organisieren und finanzieren. Ebenso müssen mögliche Kosten für Übernachtung und Verpflegung vom Teilnehmer selbst getragen werden.

6. Vergabe der Rollen
Nach dem Vorsprechen wählt die TOS-hörfabrik nach eigenem Ermessen Kinder aus, die die Rollen in der Hörspiel-Serie bekommen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt und müssen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen.

7. Ausschluss vom Casting
Die TOS-hörfabrik ist berechtigt, Teilnehmer vom Casting auszuschließen, wenn sie im Rahmen der Aktion falsche Angaben machen und/oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Die TOS-hörfabrik behält sich das Recht vor, das Casting zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden, wenn aufgrund Betruges, technischer Gründe oder anderer außerhalb von TOS-hörfabrik’s Kontrolle liegender Gründe eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

8. Rechtsübertragung
Die Teilnehmer übertragen der TOS-hörfabrik weltweit und ohne Einschränkung ihre Leistungsschutzrechte und -ansprüche an den aufgenommenen Darbietungen. In das Verwertungsrecht eingeschlossen ist das Recht zu und der Anspruch aus der öffentlichen Aufführung und der Verwertung in Fernsehen, Tonfilm und anderen akustischen Verfahren. Die Teilnehmer stehen dafür ein, dass sie das Recht an ihrem persönlichen Vortrag keinem anderen übertragen haben und nicht durch anderweitige Bindungen gehindert sind, diesen Vertrag zu erfüllen.

Hüttenberg, den 17. August 2023